

Hebammen Beratung
Im Rahmen der im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen, haben Sie die Möglichkeit eine Hebammen-Beratung zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen.
Bei der Beratung werden offene Fragen beantworten zu den Themen:
- Ernährung und Bewegung in der Schwangerschaft
- Schwangerschaftsbescheren
- Schwangerschaftsverlauf und Untersuchungen
- Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
- Hebammenbetreuung nach der Geburt
- Stillen
- Nachbesprechungen vorangegangener Geburten.
Hierbei werden die Kosten von der Krankenkassa gedeckt.