Hebammen Beratung

 

Im Rahmen der im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen, haben Sie die Möglichkeit eine Hebammen-Beratung zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen.

 

Bei der Beratung werden offene Fragen beantworten zu den Themen:

  • Ernährung und Bewegung in der Schwangerschaft
  • Schwangerschaftsbescheren
  • Schwangerschaftsverlauf und Untersuchungen
  • Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
  • Hebammenbetreuung nach der Geburt
  • Stillen
  • Nachbesprechungen vorangegangener Geburten.

 

Hierbei werden die Kosten von der Krankenkassa gedeckt.